- Arbeitsrecht
- Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht
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- Marken- und Kennzeichenrecht
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- Presse- und Äußerungsrecht
- Prozessführung und Schiedsverfahren
- Restrukturierungen
- Startuprecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Verlagsrecht
- Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht
Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:
- Roman Ronneburger (ausgezeichnet von Best Lawyers 2025 im gewerblichen Rechtsschutz)
- Linda Seiffert
- Johannes Schleuning
Das Wettbewerbsrecht — geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), geprägt durch die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung des EuGH und des BGH — legt die Spielregeln des Marktes fest. In einer Wirtschaft, in der jede Werbeaussage in Sekunden ein Millionenpublikum erreicht, Influencer-Reichweiten Marken machen oder zerstören und KI Werbung in Echtzeit personalisiert, sind diese Spielregeln so wichtig wie nie. SES Berlin berät Unternehmen seit über vier Jahrzehnten in der gesamten Bandbreite des Wettbewerbsrechts — präventiv durch belastbare Werbe-Compliance, reaktiv durch entschlossene Rechtsdurchsetzung und -verteidigung.
Eine Welt im Wandel
Mit der UWG-Reform 2020/2022 zur Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2161), dem Inkrafttreten von DSA und Data Act, der EmpCo-Richtlinie und der jüngsten BGH-Rechtsprechung zur Influencer-Werbung sowie zum Anti-Abmahn-Paket (§ 8c UWG) hat sich das Rechtsgebiet stark verändert. Hinzu kommen verschärfte Preisangabenpflichten (PAngV-Novelle: Streichpreis-Regel, Grundpreis), erweiterte Verbraucherinformationspflichten, neue Pflichten beim Telefon- und E-Mail-Marketing, ein erweitertes Verbraucherschutzrecht für digitale Inhalte und der zunehmende Druck durch Klageregister-Klagen und Sammelklagen nach VDuG.
Wettbewerbsrecht ist ganz überwiegend Richterrecht — die gleichen Werbepraktiken können in Hamburg, München oder Berlin unterschiedlich bewertet werden. SES Berlin begleitet wettbewerbsrechtliche Verfahren seit über vier Jahrzehnten und kennt die Linien der spezialisierten Wettbewerbskammern und Senate aus eigener Prozesserfahrung. Roman Ronneburger wurde von Best Lawyers für das Jahr 2025 im Bereich gewerblicher Rechtsschutz ausgezeichnet. Diese Erfahrung übertragen wir sicher auf Ihre Fälle — von der präventiven Werbe-Compliance bis zur entschlossenen Vertretung vor Gericht.
Beratungsschwerpunkte im Wettbewerbsrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Wettbewerbs- und Werberechts:
- Werbe-Compliance und Pre-Launch-Beratung für Kampagnen aller Kanäle
- Irreführende Werbung und Verbraucherleitbild (§ 5 UWG)
- Preisangaben — PAngV-Novelle, Streichpreis-Regel, Grundpreis
- Influencer-Marketing und Kennzeichnungspflichten
- Vergleichende Werbung (§ 6 UWG)
- Belästigende Werbung — E-Mail, Telefon, SMS, Push (§ 7 UWG)
- Greenwashing und Nachhaltigkeitsclaims
- Schwarze Liste und Per-se-Verbote (§ 3 Abs. 3 UWG)
- Rufausbeutung, Nachahmung und Geheimnisschutz (§ 4 Nr. 3 UWG, GeschGehG)
- Reklame- und Vertriebspraxis: Gewinnspiele, Rabatte, Bundle-Angebote
- Verfahrensstrategien (Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Schutzschrift, Unterlassungsklage, negative Feststellungsklage, Rechtsmissbrauch)
- Vielfachabmahnungen und Rechtsmissbrauch (§ 8c UWG)
- Abmahnverbände und qualifizierte Einrichtungen
- DSA und Pflichten der digitalen Anbieter
- Verbraucherschutzklagen — Musterfeststellungsklage, Abhilfeklage, VDuG
- Online-Marktplätze, Bewertungen, Manipulation
- Schiedsverfahren und Mediation
- Verunglimpfung im Mitbewerberverhältnis
- Diskriminierung und Boykott
- Gewinnspiele und Preisausschreiben
- Imagewerbung
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Ideenschutz
Wettbewerbsrecht
Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:
- Roman Ronneburger (ausgezeichnet von Best Lawyers 2025 im gewerblichen Rechtsschutz)
- Linda Seiffert
- Johannes Schleuning
Das Wettbewerbsrecht — geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), geprägt durch die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung des EuGH und des BGH — legt die Spielregeln des Marktes fest. In einer Wirtschaft, in der jede Werbeaussage in Sekunden ein Millionenpublikum erreicht, Influencer-Reichweiten Marken machen oder zerstören und KI Werbung in Echtzeit personalisiert, sind diese Spielregeln so wichtig wie nie. SES Berlin berät Unternehmen seit über vier Jahrzehnten in der gesamten Bandbreite des Wettbewerbsrechts — präventiv durch belastbare Werbe-Compliance, reaktiv durch entschlossene Rechtsdurchsetzung und -verteidigung.
Eine Welt im Wandel
Mit der UWG-Reform 2020/2022 zur Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2161), dem Inkrafttreten von DSA und Data Act, der EmpCo-Richtlinie und der jüngsten BGH-Rechtsprechung zur Influencer-Werbung sowie zum Anti-Abmahn-Paket (§ 8c UWG) hat sich das Rechtsgebiet stark verändert. Hinzu kommen verschärfte Preisangabenpflichten (PAngV-Novelle: Streichpreis-Regel, Grundpreis), erweiterte Verbraucherinformationspflichten, neue Pflichten beim Telefon- und E-Mail-Marketing, ein erweitertes Verbraucherschutzrecht für digitale Inhalte und der zunehmende Druck durch Klageregister-Klagen und Sammelklagen nach VDuG.
Wettbewerbsrecht ist ganz überwiegend Richterrecht — die gleichen Werbepraktiken können in Hamburg, München oder Berlin unterschiedlich bewertet werden. SES Berlin begleitet wettbewerbsrechtliche Verfahren seit über vier Jahrzehnten und kennt die Linien der spezialisierten Wettbewerbskammern und Senate aus eigener Prozesserfahrung. Roman Ronneburger wurde von Best Lawyers für das Jahr 2025 im Bereich gewerblicher Rechtsschutz ausgezeichnet. Diese Erfahrung übertragen wir sicher auf Ihre Fälle — von der präventiven Werbe-Compliance bis zur entschlossenen Vertretung vor Gericht.
Beratungsschwerpunkte im Wettbewerbsrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Wettbewerbs- und Werberechts:
- Werbe-Compliance und Pre-Launch-Beratung für Kampagnen aller Kanäle
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- Vergleichende Werbung (§ 6 UWG)
- Belästigende Werbung — E-Mail, Telefon, SMS, Push (§ 7 UWG)
- Greenwashing und Nachhaltigkeitsclaims
- Schwarze Liste und Per-se-Verbote (§ 3 Abs. 3 UWG)
- Rufausbeutung, Nachahmung und Geheimnisschutz (§ 4 Nr. 3 UWG, GeschGehG)
- Reklame- und Vertriebspraxis: Gewinnspiele, Rabatte, Bundle-Angebote
- Verfahrensstrategien (Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Schutzschrift, Unterlassungsklage, negative Feststellungsklage, Rechtsmissbrauch)
- Vielfachabmahnungen und Rechtsmissbrauch (§ 8c UWG)
- Abmahnverbände und qualifizierte Einrichtungen
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- Verbraucherschutzklagen — Musterfeststellungsklage, Abhilfeklage, VDuG
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