Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht: Unser Expertenwissen für Ihr Rechtsproblem.

Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:

Das zivile Baurecht gehört seit Jahrzehnten zu den Beratungsschwerpunkten von SES Berlin. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten von der Vertragsgestaltung, der juristischen Projektbegleitung bis hin zur außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Wir vertreten private wie öffentliche Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure ebenso wie Sachverständige und Projektmanager sowie Versicherungen. Durch unser breites Netzwerk sind wir auch in der Lage, im Einzelfall erforderlichen technischen und baubetrieblichen wie -ökonomischen Sachverstand bereitzustellen.

Unsere Tätigkeit im zivilen Baurecht umfasst u. a.:

  • das zivile Baurecht einschließlich der VOB/B,
  • das Architekten- und Ingenieurrecht,
  • das Honorarrecht (HOAI),
  • das Haftungsrecht aller am Bau Beteiligter (einschließlich versicherungsrechtlicher Fragestellungen),
  • die Vertragskonzeption und das Vertragsmanagement,
  • die baubegleitende Beratung,
  • die Prozessführung,
  • die Begleitung in Mediations-, Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren.

Bei grenzüberschreitenden Mandaten können wir aufgrund unseres internationalen Netzwerks ein auf das jeweilige Vorhaben maßgeschneidertes Team von uns vertrauten Rechtsanwälten im Ausland zusammenstellen und koordinieren.

Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht: Unser Expertenwissen für Ihr Rechtsproblem.

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Das zivile Baurecht gehört seit Jahrzehnten zu den Beratungsschwerpunkten von SES Berlin. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten von der Vertragsgestaltung, der juristischen Projektbegleitung bis hin zur außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Wir vertreten private wie öffentliche Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure ebenso wie Sachverständige und Projektmanager sowie Versicherungen. Durch unser breites Netzwerk sind wir auch in der Lage, im Einzelfall erforderlichen technischen und baubetrieblichen wie -ökonomischen Sachverstand bereitzustellen.

Unsere Tätigkeit im zivilen Baurecht umfasst u. a.:

  • das zivile Baurecht einschließlich der VOB/B,
  • das Architekten- und Ingenieurrecht,
  • das Honorarrecht (HOAI),
  • das Haftungsrecht aller am Bau Beteiligter (einschließlich versicherungsrechtlicher Fragestellungen),
  • die Vertragskonzeption und das Vertragsmanagement,
  • die baubegleitende Beratung,
  • die Prozessführung,
  • die Begleitung in Mediations-, Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren.

Bei grenzüberschreitenden Mandaten können wir aufgrund unseres internationalen Netzwerks ein auf das jeweilige Vorhaben maßgeschneidertes Team von uns vertrauten Rechtsanwälten im Ausland zusammenstellen und koordinieren.