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Erbrecht, Nachfolgeplanung
Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:
- Carl-Friedrich Wendt (Rechtsanwalt und Notar)
- Dr. Dirk Fischer (Rechtsanwalt und Notar)
Das Erbrecht entscheidet darüber, wie Vermögen, unternehmerische Verantwortung und persönliche Werte über Generationen weitergegeben werden. Eine gute Nachfolgeplanung ist kein Vorgriff auf den Todesfall, sondern eine bewusste Entscheidung über die eigene Lebensleistung — steuerlich klug, familiär ausgewogen und rechtlich belastbar. SES Berlin verbindet seit über vier Jahrzehnten erbrechtliche Anwaltstätigkeit mit notarieller Praxis: Mit zwei Notaren — Carl-Friedrich Wendt und Dr. Dirk Fischer — beurkunden wir Testamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten, Unternehmensnachfolgen und Schenkungen direkt am Bayerischen Platz.
Wir beraten Privatpersonen, Unternehmerfamilien, Mittelständler, Stifter, internationale Mandanten und Vermögensinhaber bei der Gestaltung der lebzeitigen Vermögensübertragung und bei der Nachlassabwicklung. Anwaltlich verantwortet Carl-Friedrich Wendt das Erbrecht; bei Unternehmensnachfolgen, internationalen Mandaten und steuerlichen Strukturierungen arbeiten wir interdisziplinär mit unseren gesellschaftsrechtlich und steuerlich versierten Partnern zusammen. Unser Ansatz ist persönlich, diskret und strategisch — im Bewusstsein, dass Erbrecht immer auch Familienrecht ist.
Im Mittelpunkt der Gestaltung stehen Testamente und Erbverträge, das Berliner Testament mit seinen steuerlichen und pflichtteilsrechtlichen Fallstricken, das Pflichtteilsrecht samt Pflichtteilsverzicht und Pflichtteilsergänzung sowie Vermächtnisse und Auflagen. Hinzu treten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zur Vermeidung gerichtlicher Betreuung, lebzeitige Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt, die Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung unter Nutzung der Freibeträge und Verschonungsabschläge, Familien- und gemeinnützige Stiftungen sowie das Behinderten- und Bedürftigentestament.
Ein eigener Schwerpunkt ist die Unternehmensnachfolge mit integrierten Konzepten aus gesellschaftsrechtlicher Gestaltung, erbrechtlicher Bindung und steuerlicher Optimierung. In der Nachlassabwicklung beantragen wir Erbscheine und Europäische Nachlasszeugnisse, übernehmen Testamentsvollstreckungen, moderieren und führen die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzen Herausgabeansprüche gegen Erbschaftsbesitzer durch. Bei Auslandsvermögen koordinieren wir die Anknüpfung nach der EuErbVO und arbeiten mit ausländischen Notaren und Anwälten zusammen — auch den digitalen Nachlass binden wir frühzeitig ein.
Beratungsschwerpunkte im Erbrecht und in der Nachfolgeplanung
Wir beraten und beurkunden in der gesamten Bandbreite des Erbrechts und der Nachfolgeplanung:
- Testament und Erbvertrag
- Berliner Testament — Chancen und Fallen
- Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzung
- Unternehmensnachfolge
- Gesetzliche Erbfolge
- Erbschein und Nachlassverfahren in Berlin
- Testamentsvollstreckung
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Internationales Erbrecht und EuErbVO
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerplanung
- Lebzeitige Schenkungen und Nießbrauchgestaltung
- Stiftungsrecht und gemeinnützige Vermögensnachfolge
- Digitaler Nachlass
- Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht
- Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
- Behindertentestament und Bedürftigentestament
- Vermächtnis und Auflagen
- Erbschaftsbesitzer und Herausgabeansprüche
Erbrecht, Nachfolgeplanung
Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:
- Carl-Friedrich Wendt (Rechtsanwalt und Notar)
- Dr. Dirk Fischer (Rechtsanwalt und Notar)
Das Erbrecht entscheidet darüber, wie Vermögen, unternehmerische Verantwortung und persönliche Werte über Generationen weitergegeben werden. Eine gute Nachfolgeplanung ist kein Vorgriff auf den Todesfall, sondern eine bewusste Entscheidung über die eigene Lebensleistung — steuerlich klug, familiär ausgewogen und rechtlich belastbar. SES Berlin verbindet seit über vier Jahrzehnten erbrechtliche Anwaltstätigkeit mit notarieller Praxis: Mit zwei Notaren — Carl-Friedrich Wendt und Dr. Dirk Fischer — beurkunden wir Testamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten, Unternehmensnachfolgen und Schenkungen direkt am Bayerischen Platz.
Wir beraten Privatpersonen, Unternehmerfamilien, Mittelständler, Stifter, internationale Mandanten und Vermögensinhaber bei der Gestaltung der lebzeitigen Vermögensübertragung und bei der Nachlassabwicklung. Anwaltlich verantwortet Carl-Friedrich Wendt das Erbrecht; bei Unternehmensnachfolgen, internationalen Mandaten und steuerlichen Strukturierungen arbeiten wir interdisziplinär mit unseren gesellschaftsrechtlich und steuerlich versierten Partnern zusammen. Unser Ansatz ist persönlich, diskret und strategisch — im Bewusstsein, dass Erbrecht immer auch Familienrecht ist.
Im Mittelpunkt der Gestaltung stehen Testamente und Erbverträge, das Berliner Testament mit seinen steuerlichen und pflichtteilsrechtlichen Fallstricken, das Pflichtteilsrecht samt Pflichtteilsverzicht und Pflichtteilsergänzung sowie Vermächtnisse und Auflagen. Hinzu treten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zur Vermeidung gerichtlicher Betreuung, lebzeitige Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt, die Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung unter Nutzung der Freibeträge und Verschonungsabschläge, Familien- und gemeinnützige Stiftungen sowie das Behinderten- und Bedürftigentestament.
Ein eigener Schwerpunkt ist die Unternehmensnachfolge mit integrierten Konzepten aus gesellschaftsrechtlicher Gestaltung, erbrechtlicher Bindung und steuerlicher Optimierung. In der Nachlassabwicklung beantragen wir Erbscheine und Europäische Nachlasszeugnisse, übernehmen Testamentsvollstreckungen, moderieren und führen die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzen Herausgabeansprüche gegen Erbschaftsbesitzer durch. Bei Auslandsvermögen koordinieren wir die Anknüpfung nach der EuErbVO und arbeiten mit ausländischen Notaren und Anwälten zusammen — auch den digitalen Nachlass binden wir frühzeitig ein.
Beratungsschwerpunkte im Erbrecht und in der Nachfolgeplanung
Wir beraten und beurkunden in der gesamten Bandbreite des Erbrechts und der Nachfolgeplanung:
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