Urheberrecht 

Verlage, Filmproduktionen, Fernsehsender, Streaminganbieter, Plattformen, Softwarehersteller, Influencer:innen, Werbeagenturen, Fotografinnen und Fotografen, Designstudios und KI-Unternehmen prägen die kreative Wertschöpfung. Wo Inhalte entstehen, vervielfältigt und ausgewertet werden, entscheidet das Urheber- und Medienrecht über wirtschaftlichen Erfolg und rechtliche Sicherheit. SES Berlin berät seit über vier Jahrzehnten Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen in allen Fragen des geistigen Eigentums an Werken — mit dem Anspruch, juristische Komplexität in klare Handlungsoptionen zu übersetzen. Weil wir auf Vertrauen setzen.

Eine Branche im Wandel:

Das Urheberrecht hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten dramatisch gewandelt. Wo früher der Schutz des Romanautors vor dem Raubdruck im Vordergrund stand, prägen heute Streamingplattformen, Generative-AI-Modelle, Social-Media-Reels, NFTs und globale Lizenzketten die Praxis. Mit der Umsetzung der DSM-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790) im UrhG und UrhDaG, dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA), der Anwendung des AI Act ab August 2026 sowie den jüngsten Entscheidungen des EuGH zur Pressepublisherklausel und zum Text-and-Data-Mining ist das Rechtsgebiet so dynamisch wie nie zuvor.

Anders als Marke oder Patent entsteht das Urheberrecht nicht durch Registereintrag, sondern mit der Schöpfung des Werks. Eine wirtschaftlich besonders relevante Ausnahme bilden Lichtbilder und Laufbilder, die schon ohne besondere Schöpfungshöhe Leistungsschutz nach §§ 72, 95 UrhG genießen. Wer in der Bilder- und Bewegtbildwelt arbeitet, sollte diese Schutzlage präzise kennen

Beratungsleistungen im Urheberrecht

Das Urheberrecht ist die rechtliche Grundlage jeder kreativen Wertschöpfung — von der Fotografie über Musik, Film, Text, Software und Design bis zu KI-generierten Inhalten. SES Berlin berät Kreative und Verwerter gleichermaßen: Urheberinnen und Urheber, Agenturen, Verlage, Galerien, Plattformbetreiber, Produktionsfirmen, Museen, Stiftungen, Unternehmen und ihre Rechtsnachfolger. Die folgende Übersicht zeigt unsere Beratungsleistungen im Urheberrecht.

Schutz und Schutzfähigkeit von Werken

  • Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Werken (Werkbegriff § 2 UrhG, Schöpfungshöhe)
  • Abgrenzung Werk, Bearbeitung, freie Benutzung, Plagiat, Pastiche, Parodie und Karikatur (§§ 23, 51a UrhG)
  • Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern, Laufbildern und Filmwerken
  • Schutz von Sprachwerken, Musikwerken, Werken der bildenden und angewandten Kunst, Datenbankwerken und Computerprogrammen
  • Leistungsschutzrechte (ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Filmhersteller, Sendeunternehmen, Presseverleger)
  • Hinterlegung und Beweissicherung der Urheberschaft (Priorität, Zeitstempel, Werknachweis)
  • Gemeinfreie Werke (Public Domain) und verwaiste Werke
  • Urheberrecht in Schule, Hochschule, Wissenschaft und Bibliothek

Nutzungsrechte und Urhebervertragsrecht

  • Einräumung, Übertragung und Rückruf von Nutzungsrechten (§§ 31 ff. UrhG)
  • Einfache und ausschließliche Nutzungsrechte, räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkung
  • Beratung zu unbekannten Nutzungsarten (§ 31a UrhG) und zum Schriftformerfordernis
  • Primäres Urhebervertragsrecht (Urheber zu Verwerter) und sekundäres Urhebervertragsrecht (Verwerter zu Verwerter)
  • Ansprüche auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) und auf weitere Beteiligung — der „Bestseller-Paragraph“ (§ 32a UrhG)
  • Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche (§ 32d, § 32e UrhG), Abrechnungsprüfung
  • Gemeinsame Vergütungsregeln (§ 36 UrhG) und Tarifverträge für Kreative
  • Rückrufrecht wegen Nicht­ausübung und wegen gewandelter Überzeugung (§§ 41, 42 UrhG)

Urheberpersönlichkeitsrecht

  • Anerkennung der Urheberschaft und Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG)
  • Schutz gegen Entstellung und Beeinträchtigung des Werks (§ 14 UrhG)
  • Erstveröffentlichungsrecht und Zugangsrecht des Urhebers
  • Postmortaler Urheberpersönlichkeitsschutz

Verwertung, Lizenzierung und Rechteketten

  • Strukturierung und Absicherung von Lizenz- und Rechteketten (Rights Chain)
  • Rechteklärung (Rights Clearance) für Produktionen, Kampagnen und Plattformen
  • Lizenzmanagement, Lizenzaudits und Royalty-Prüfungen
  • Beratung zu Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VFF, VG Musikedition) — Wahrnehmungsverträge, Tarife, Schiedsstellenverfahren nach VGG
  • Geräte- und Speichermedienvergütung (§§ 54 ff. UrhG)
  • Pressepublisher- und Snippet-Vergütung (§§ 87f ff. UrhG)

Urheberrecht im digitalen Raum

  • Nutzungsrechte für Website, App, Social Media, Newsletter und Streaming
  • Embedding, Framing und Verlinkung — zulässige und unzulässige öffentliche Wiedergabe
  • Plattformhaftung nach UrhDaG, Digital Services Act und DSM-Richtlinie
  • Notice-and-Action-Verfahren, Pre-Flagging und Beschwerdemechanismen
  • User-Generated-Content, Influencer-Kooperationen und Content-Lizenzierung

KI und Urheberrecht

  • Text- und Data-Mining-Schranke (§ 44b UrhG) und maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt (Opt-out)
  • Rechtliche Bewertung von KI-Trainingsdaten und generativen Modellen
  • Schutzfähigkeit KI-gestützt erstellter Inhalte und Abgrenzung zur menschlichen Schöpfung
  • Lizenzierung von Trainingsdaten, Vertragsgestaltung entlang der KI-Wertschöpfungskette
  • Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus AI Act und Urheberrecht

Durchsetzung und Verteidigung von Urheberrechten

  • Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung und Gegenabmahnung
  • Einstweilige Verfügung und Hauptsacheklage vor den spezialisierten Urheberrechtskammern
  • Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche
  • Lizenzanalogie, Verletzergewinn und Verletzerzuschlag bei fehlender Urhebernennung
  • Schutzschrift und negative Feststellungsklage zur Verteidigung
  • Grenzbeschlagnahme und Vorgehen gegen Produktpiraterie
  • Internationale Rechtsdurchsetzung, ausländische Werke und Urheber, Schutz im Ausland

Verträge und Beratungsfelder im Überblick

Beratung und Vertretung bei der Nutzung, Lizenzierung und Verwertung von Werken

  • Vertragsgestaltung (u. a. Lizenzverträge, Künstlerverträge, Softwareverträge)
  • Rechteclearing und Prüfung der Werknutzung
  • Hinterlegung von urheberrechtlichen Werken
  • Beratung zu Schrankenregelungen (z. B. Zitatrecht, Parodie)
  • Beratung zu Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Wort)
  • Beratung zu Open-Source-Compliance und KI-generierter Inhalte

Durchsetzung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche

  • Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen
  • Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche und Abmahnungen
  • Schutz vor Plagiaten: Beratung und rechtliche Schritte gegen Urheberrechtsverletzungen
  • Vertretung vor Gericht und außergerichtliche Verhandlungen

Verlagsrecht

  • Erstellung und Prüfung von Verlagsverträgen (z. B. Buchverlags-, Musikverlags- oder E-Book-Verträge)
  • Beratung bei Übersetzer- und Herausgeberverträgen
  • Gestaltung von Lizenz- und Verwertungsstrategien für Verlage und Autoren
  • Verhandlung von Verträgen zur Stoffentwicklung und Verfilmung

Musikrecht

  • Urheberrechtliche Beratung: Schutz Ihrer Rechte am Werk und an der Aufnahme
  • Vertragsrecht für die Musikbranche (u. a. Bandübernahme-, Editions-, Künstler-/Autoren-, Label-, Produzenten-, Sampling-Verträge)
  • Verhandlung und Erstellung sonstiger Lizenzverträge (z. B. Sync Rights, Streamingrechte)
  • Beratung bei Musikvertrieb durch Aggregatoren und digitale Vertriebspartner
  • Beratung zu GEMA, GVL und anderen Verwertungsgesellschaften

Film-, Veranstaltungs- und Entertainmentrecht

  • Rechte-Clearing: Prüfung und Absicherung aller Rechte für Filmproduktionen
  • Vergütungsmodelle: Entwicklung fairer und transparenter Zahlungsstrukturen
  • Internationale Rechte: Klärung grenzüberschreitender Lizenzfragen
  • Recht der Veranstaltungs- und Entertainmentbranche

Ihre Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:

Urheberrecht 

Verlage, Filmproduktionen, Fernsehsender, Streaminganbieter, Plattformen, Softwarehersteller, Influencer:innen, Werbeagenturen, Fotografinnen und Fotografen, Designstudios und KI-Unternehmen prägen die kreative Wertschöpfung. Wo Inhalte entstehen, vervielfältigt und ausgewertet werden, entscheidet das Urheber- und Medienrecht über wirtschaftlichen Erfolg und rechtliche Sicherheit. SES Berlin berät seit über vier Jahrzehnten Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen in allen Fragen des geistigen Eigentums an Werken — mit dem Anspruch, juristische Komplexität in klare Handlungsoptionen zu übersetzen. Weil wir auf Vertrauen setzen.

Eine Branche im Wandel:

Das Urheberrecht hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten dramatisch gewandelt. Wo früher der Schutz des Romanautors vor dem Raubdruck im Vordergrund stand, prägen heute Streamingplattformen, Generative-AI-Modelle, Social-Media-Reels, NFTs und globale Lizenzketten die Praxis. Mit der Umsetzung der DSM-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790) im UrhG und UrhDaG, dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA), der Anwendung des AI Act ab August 2026 sowie den jüngsten Entscheidungen des EuGH zur Pressepublisherklausel und zum Text-and-Data-Mining ist das Rechtsgebiet so dynamisch wie nie zuvor.

Anders als Marke oder Patent entsteht das Urheberrecht nicht durch Registereintrag, sondern mit der Schöpfung des Werks. Eine wirtschaftlich besonders relevante Ausnahme bilden Lichtbilder und Laufbilder, die schon ohne besondere Schöpfungshöhe Leistungsschutz nach §§ 72, 95 UrhG genießen. Wer in der Bilder- und Bewegtbildwelt arbeitet, sollte diese Schutzlage präzise kennen

Beratungsleistungen im Urheberrecht

Das Urheberrecht ist die rechtliche Grundlage jeder kreativen Wertschöpfung — von der Fotografie über Musik, Film, Text, Software und Design bis zu KI-generierten Inhalten. SES Berlin berät Kreative und Verwerter gleichermaßen: Urheberinnen und Urheber, Agenturen, Verlage, Galerien, Plattformbetreiber, Produktionsfirmen, Museen, Stiftungen, Unternehmen und ihre Rechtsnachfolger. Die folgende Übersicht zeigt unsere Beratungsleistungen im Urheberrecht.

Schutz und Schutzfähigkeit von Werken

  • Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Werken (Werkbegriff § 2 UrhG, Schöpfungshöhe)
  • Abgrenzung Werk, Bearbeitung, freie Benutzung, Plagiat, Pastiche, Parodie und Karikatur (§§ 23, 51a UrhG)
  • Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern, Laufbildern und Filmwerken
  • Schutz von Sprachwerken, Musikwerken, Werken der bildenden und angewandten Kunst, Datenbankwerken und Computerprogrammen
  • Leistungsschutzrechte (ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Filmhersteller, Sendeunternehmen, Presseverleger)
  • Hinterlegung und Beweissicherung der Urheberschaft (Priorität, Zeitstempel, Werknachweis)
  • Gemeinfreie Werke (Public Domain) und verwaiste Werke
  • Urheberrecht in Schule, Hochschule, Wissenschaft und Bibliothek

Nutzungsrechte und Urhebervertragsrecht

  • Einräumung, Übertragung und Rückruf von Nutzungsrechten (§§ 31 ff. UrhG)
  • Einfache und ausschließliche Nutzungsrechte, räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkung
  • Beratung zu unbekannten Nutzungsarten (§ 31a UrhG) und zum Schriftformerfordernis
  • Primäres Urhebervertragsrecht (Urheber zu Verwerter) und sekundäres Urhebervertragsrecht (Verwerter zu Verwerter)
  • Ansprüche auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) und auf weitere Beteiligung — der „Bestseller-Paragraph“ (§ 32a UrhG)
  • Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche (§ 32d, § 32e UrhG), Abrechnungsprüfung
  • Gemeinsame Vergütungsregeln (§ 36 UrhG) und Tarifverträge für Kreative
  • Rückrufrecht wegen Nicht­ausübung und wegen gewandelter Überzeugung (§§ 41, 42 UrhG)

Urheberpersönlichkeitsrecht

  • Anerkennung der Urheberschaft und Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG)
  • Schutz gegen Entstellung und Beeinträchtigung des Werks (§ 14 UrhG)
  • Erstveröffentlichungsrecht und Zugangsrecht des Urhebers
  • Postmortaler Urheberpersönlichkeitsschutz

Verwertung, Lizenzierung und Rechteketten

  • Strukturierung und Absicherung von Lizenz- und Rechteketten (Rights Chain)
  • Rechteklärung (Rights Clearance) für Produktionen, Kampagnen und Plattformen
  • Lizenzmanagement, Lizenzaudits und Royalty-Prüfungen
  • Beratung zu Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VFF, VG Musikedition) — Wahrnehmungsverträge, Tarife, Schiedsstellenverfahren nach VGG
  • Geräte- und Speichermedienvergütung (§§ 54 ff. UrhG)
  • Pressepublisher- und Snippet-Vergütung (§§ 87f ff. UrhG)

Urheberrecht im digitalen Raum

  • Nutzungsrechte für Website, App, Social Media, Newsletter und Streaming
  • Embedding, Framing und Verlinkung — zulässige und unzulässige öffentliche Wiedergabe
  • Plattformhaftung nach UrhDaG, Digital Services Act und DSM-Richtlinie
  • Notice-and-Action-Verfahren, Pre-Flagging und Beschwerdemechanismen
  • User-Generated-Content, Influencer-Kooperationen und Content-Lizenzierung

KI und Urheberrecht

  • Text- und Data-Mining-Schranke (§ 44b UrhG) und maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt (Opt-out)
  • Rechtliche Bewertung von KI-Trainingsdaten und generativen Modellen
  • Schutzfähigkeit KI-gestützt erstellter Inhalte und Abgrenzung zur menschlichen Schöpfung
  • Lizenzierung von Trainingsdaten, Vertragsgestaltung entlang der KI-Wertschöpfungskette
  • Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus AI Act und Urheberrecht

Durchsetzung und Verteidigung von Urheberrechten

  • Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung und Gegenabmahnung
  • Einstweilige Verfügung und Hauptsacheklage vor den spezialisierten Urheberrechtskammern
  • Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche
  • Lizenzanalogie, Verletzergewinn und Verletzerzuschlag bei fehlender Urhebernennung
  • Schutzschrift und negative Feststellungsklage zur Verteidigung
  • Grenzbeschlagnahme und Vorgehen gegen Produktpiraterie
  • Internationale Rechtsdurchsetzung, ausländische Werke und Urheber, Schutz im Ausland

Verträge und Beratungsfelder im Überblick

Beratung und Vertretung bei der Nutzung, Lizenzierung und Verwertung von Werken

  • Vertragsgestaltung (u. a. Lizenzverträge, Künstlerverträge, Softwareverträge)
  • Rechteclearing und Prüfung der Werknutzung
  • Hinterlegung von urheberrechtlichen Werken
  • Beratung zu Schrankenregelungen (z. B. Zitatrecht, Parodie)
  • Beratung zu Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Wort)
  • Beratung zu Open-Source-Compliance und KI-generierter Inhalte

Durchsetzung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche

  • Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen
  • Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche und Abmahnungen
  • Schutz vor Plagiaten: Beratung und rechtliche Schritte gegen Urheberrechtsverletzungen
  • Vertretung vor Gericht und außergerichtliche Verhandlungen

Verlagsrecht

  • Erstellung und Prüfung von Verlagsverträgen (z. B. Buchverlags-, Musikverlags- oder E-Book-Verträge)
  • Beratung bei Übersetzer- und Herausgeberverträgen
  • Gestaltung von Lizenz- und Verwertungsstrategien für Verlage und Autoren
  • Verhandlung von Verträgen zur Stoffentwicklung und Verfilmung

Musikrecht

  • Urheberrechtliche Beratung: Schutz Ihrer Rechte am Werk und an der Aufnahme
  • Vertragsrecht für die Musikbranche (u. a. Bandübernahme-, Editions-, Künstler-/Autoren-, Label-, Produzenten-, Sampling-Verträge)
  • Verhandlung und Erstellung sonstiger Lizenzverträge (z. B. Sync Rights, Streamingrechte)
  • Beratung bei Musikvertrieb durch Aggregatoren und digitale Vertriebspartner
  • Beratung zu GEMA, GVL und anderen Verwertungsgesellschaften

Film-, Veranstaltungs- und Entertainmentrecht

  • Rechte-Clearing: Prüfung und Absicherung aller Rechte für Filmproduktionen
  • Vergütungsmodelle: Entwicklung fairer und transparenter Zahlungsstrukturen
  • Internationale Rechte: Klärung grenzüberschreitender Lizenzfragen
  • Recht der Veranstaltungs- und Entertainmentbranche

Ihre Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet: