Kunstrecht

Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:

Berlin ist eine der weltweit bedeutendsten Kunstmetropolen — mit Galerien, Auktionshäusern, Stiftungen, Museen, Sammlerinnen und Sammlern sowie Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt. Kaum eine andere Materie verwebt so viele Rechtsgebiete wie das Kunstrecht: Zivil-, Urheber-, Steuer-, Erb-, Straf-, Verwaltungs- und internationales Recht treffen auf einen Markt, der von Vertrauen, Diskretion und Provenienz lebt.

SES Berlin berät seit Jahrzehnten die Akteure des Kunstmarkts — private Sammler, Galerien, Auktionshäuser, Künstlerinnen und Künstler, Nachlässe, Stiftungen, Museen und institutionelle Investoren. Wir verbinden präzise juristische Arbeit mit Sensibilität für die Eigenheiten des Kunstmarkts: von der Vertraulichkeit beim Erwerb über die Komplexität von Provenienzfragen bis zur emotionalen Dimension von Restitutionsfällen und Künstlernachlässen.

Unsere Beratung deckt den gesamten Lebenszyklus eines Kunstwerks ab: Kaufvertrags- und Konsignationsgestaltung, Provenienzforschung und Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, die Sorgfaltspflichten des Kulturgutschutzgesetzes, Echtheits- und Zuschreibungsstreitigkeiten, Künstler-Galerie- und Auktionsverträge, das Urheber- und Folgerecht der bildenden Kunst, die Versicherung von Kunst sowie die steuer-, stiftungs- und erbrechtlich optimierte Strukturierung von Sammlungen und Nachfolge.

Zugleich begleiten wir die aktuellen Umbrüche des Kunstmarkts — KI-generierte Werke und Text-und-Data-Mining nach § 44b UrhG, NFT- und Krypto-Kunst unter der MiCA-Verordnung, die sanktionsrechtlichen Beschränkungen im Handel mit russischen Sammlern, die Geldwäscheprävention nach dem GwG sowie die durch die Reform der Beratenden Kommission veränderte Dynamik bei Restitutionsverfahren. Als Notar beurkundet Carl-Friedrich Wendt Schenkungen, Stiftungsgeschäfte und Sammlungsübertragungen mit kunstrechtlichem Bezug — auf Wunsch in deutscher und englischer Sprache.

Beratungsschwerpunkte im Kunstrecht

Wir beraten Sammler, Galerien, Auktionshäuser, Künstlerinnen und Künstler, Nachlässe, Stiftungen und Museen in der gesamten Bandbreite des Kunstrechts:

  • Kunsthandel und Kaufvertragsgestaltung (Konsignation, Kommission, Sekundärmarkt)
  • Provenienzforschung und Restitution von Raubkunst
  • Kulturgutschutzgesetz (KGSG): Sorgfaltspflichten, Ausfuhrgenehmigungen, Negativtestate, Leihverkehr
  • Echtheits-, Zuschreibungs- und Authentizitätsstreitigkeiten
  • Künstler-Galerie-Verträge
  • Auktionsrecht
  • Kunst am Bau: Installation, künstlerische Integrität, Instandhaltung und Gewährleistung
  • NFTs, Krypto-Kunst und digitale Kunst
  • Urheberrecht der bildenden Kunst und Folgerecht für Künstler
  • KI-generierte Kunst und Urheberrecht
  • Versicherung von Kunst
  • Steuerrecht im Kunstkauf, steueroptimierte Gestaltung und Künstlersozialkasse
  • Stiftungen, Sammlungen und Museen
  • Kunst und Nachfolge: Nachfolgeplanung für private Sammlungen
  • Beratung bei Nachlässen im Kunstbereich (Künstler- und Sammlungsnachlässe)
  • Auslands- und Sanktionsbezug im Kunsthandel, Geldwäscheprävention nach GwG

Kunstrecht

Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:

Berlin ist eine der weltweit bedeutendsten Kunstmetropolen — mit Galerien, Auktionshäusern, Stiftungen, Museen, Sammlerinnen und Sammlern sowie Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt. Kaum eine andere Materie verwebt so viele Rechtsgebiete wie das Kunstrecht: Zivil-, Urheber-, Steuer-, Erb-, Straf-, Verwaltungs- und internationales Recht treffen auf einen Markt, der von Vertrauen, Diskretion und Provenienz lebt.

SES Berlin berät seit Jahrzehnten die Akteure des Kunstmarkts — private Sammler, Galerien, Auktionshäuser, Künstlerinnen und Künstler, Nachlässe, Stiftungen, Museen und institutionelle Investoren. Wir verbinden präzise juristische Arbeit mit Sensibilität für die Eigenheiten des Kunstmarkts: von der Vertraulichkeit beim Erwerb über die Komplexität von Provenienzfragen bis zur emotionalen Dimension von Restitutionsfällen und Künstlernachlässen.

Unsere Beratung deckt den gesamten Lebenszyklus eines Kunstwerks ab: Kaufvertrags- und Konsignationsgestaltung, Provenienzforschung und Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, die Sorgfaltspflichten des Kulturgutschutzgesetzes, Echtheits- und Zuschreibungsstreitigkeiten, Künstler-Galerie- und Auktionsverträge, das Urheber- und Folgerecht der bildenden Kunst, die Versicherung von Kunst sowie die steuer-, stiftungs- und erbrechtlich optimierte Strukturierung von Sammlungen und Nachfolge.

Zugleich begleiten wir die aktuellen Umbrüche des Kunstmarkts — KI-generierte Werke und Text-und-Data-Mining nach § 44b UrhG, NFT- und Krypto-Kunst unter der MiCA-Verordnung, die sanktionsrechtlichen Beschränkungen im Handel mit russischen Sammlern, die Geldwäscheprävention nach dem GwG sowie die durch die Reform der Beratenden Kommission veränderte Dynamik bei Restitutionsverfahren. Als Notar beurkundet Carl-Friedrich Wendt Schenkungen, Stiftungsgeschäfte und Sammlungsübertragungen mit kunstrechtlichem Bezug — auf Wunsch in deutscher und englischer Sprache.

Beratungsschwerpunkte im Kunstrecht

Wir beraten Sammler, Galerien, Auktionshäuser, Künstlerinnen und Künstler, Nachlässe, Stiftungen und Museen in der gesamten Bandbreite des Kunstrechts:

  • Kunsthandel und Kaufvertragsgestaltung (Konsignation, Kommission, Sekundärmarkt)
  • Provenienzforschung und Restitution von Raubkunst
  • Kulturgutschutzgesetz (KGSG): Sorgfaltspflichten, Ausfuhrgenehmigungen, Negativtestate, Leihverkehr
  • Echtheits-, Zuschreibungs- und Authentizitätsstreitigkeiten
  • Künstler-Galerie-Verträge
  • Auktionsrecht
  • Kunst am Bau: Installation, künstlerische Integrität, Instandhaltung und Gewährleistung
  • NFTs, Krypto-Kunst und digitale Kunst
  • Urheberrecht der bildenden Kunst und Folgerecht für Künstler
  • KI-generierte Kunst und Urheberrecht
  • Versicherung von Kunst
  • Steuerrecht im Kunstkauf, steueroptimierte Gestaltung und Künstlersozialkasse
  • Stiftungen, Sammlungen und Museen
  • Kunst und Nachfolge: Nachfolgeplanung für private Sammlungen
  • Beratung bei Nachlässen im Kunstbereich (Künstler- und Sammlungsnachlässe)
  • Auslands- und Sanktionsbezug im Kunsthandel, Geldwäscheprävention nach GwG