- Arbeitsrecht
- Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht
- E-Commerce
- Erbrecht, Nachfolgeplanung
- Familienrecht
- Film- und Rundfunkrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Immobilienrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- IT-Compliance
- IT-Recht
- KI-Recht
- Kunstrecht
- Marken- und Kennzeichenrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Presse- und Äußerungsrecht
- Prozessführung und Schiedsverfahren
- Restrukturierungen
- Startuprecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Verlagsrecht
- Wettbewerbsrecht
Kunstrecht
Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:
- Carl-Friedrich Wendt (Rechtsanwalt und Notar)
- Roman Ronneburger
- Linda Seiffert
Berlin ist eine der weltweit bedeutendsten Kunstmetropolen — mit Galerien, Auktionshäusern, Stiftungen, Museen, Sammlerinnen und Sammlern sowie Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt. Kaum eine andere Materie verwebt so viele Rechtsgebiete wie das Kunstrecht: Zivil-, Urheber-, Steuer-, Erb-, Straf-, Verwaltungs- und internationales Recht treffen auf einen Markt, der von Vertrauen, Diskretion und Provenienz lebt.
SES Berlin berät seit Jahrzehnten die Akteure des Kunstmarkts — private Sammler, Galerien, Auktionshäuser, Künstlerinnen und Künstler, Nachlässe, Stiftungen, Museen und institutionelle Investoren. Wir verbinden präzise juristische Arbeit mit Sensibilität für die Eigenheiten des Kunstmarkts: von der Vertraulichkeit beim Erwerb über die Komplexität von Provenienzfragen bis zur emotionalen Dimension von Restitutionsfällen und Künstlernachlässen.
Unsere Beratung deckt den gesamten Lebenszyklus eines Kunstwerks ab: Kaufvertrags- und Konsignationsgestaltung, Provenienzforschung und Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, die Sorgfaltspflichten des Kulturgutschutzgesetzes, Echtheits- und Zuschreibungsstreitigkeiten, Künstler-Galerie- und Auktionsverträge, das Urheber- und Folgerecht der bildenden Kunst, die Versicherung von Kunst sowie die steuer-, stiftungs- und erbrechtlich optimierte Strukturierung von Sammlungen und Nachfolge.
Zugleich begleiten wir die aktuellen Umbrüche des Kunstmarkts — KI-generierte Werke und Text-und-Data-Mining nach § 44b UrhG, NFT- und Krypto-Kunst unter der MiCA-Verordnung, die sanktionsrechtlichen Beschränkungen im Handel mit russischen Sammlern, die Geldwäscheprävention nach dem GwG sowie die durch die Reform der Beratenden Kommission veränderte Dynamik bei Restitutionsverfahren. Als Notar beurkundet Carl-Friedrich Wendt Schenkungen, Stiftungsgeschäfte und Sammlungsübertragungen mit kunstrechtlichem Bezug — auf Wunsch in deutscher und englischer Sprache.
Beratungsschwerpunkte im Kunstrecht
Wir beraten Sammler, Galerien, Auktionshäuser, Künstlerinnen und Künstler, Nachlässe, Stiftungen und Museen in der gesamten Bandbreite des Kunstrechts:
- Kunsthandel und Kaufvertragsgestaltung (Konsignation, Kommission, Sekundärmarkt)
- Provenienzforschung und Restitution von Raubkunst
- Kulturgutschutzgesetz (KGSG): Sorgfaltspflichten, Ausfuhrgenehmigungen, Negativtestate, Leihverkehr
- Echtheits-, Zuschreibungs- und Authentizitätsstreitigkeiten
- Künstler-Galerie-Verträge
- Auktionsrecht
- Kunst am Bau: Installation, künstlerische Integrität, Instandhaltung und Gewährleistung
- NFTs, Krypto-Kunst und digitale Kunst
- Urheberrecht der bildenden Kunst und Folgerecht für Künstler
- KI-generierte Kunst und Urheberrecht
- Versicherung von Kunst
- Steuerrecht im Kunstkauf, steueroptimierte Gestaltung und Künstlersozialkasse
- Stiftungen, Sammlungen und Museen
- Kunst und Nachfolge: Nachfolgeplanung für private Sammlungen
- Beratung bei Nachlässen im Kunstbereich (Künstler- und Sammlungsnachlässe)
- Auslands- und Sanktionsbezug im Kunsthandel, Geldwäscheprävention nach GwG
Kunstrecht
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- Carl-Friedrich Wendt (Rechtsanwalt und Notar)
- Roman Ronneburger
- Linda Seiffert
Berlin ist eine der weltweit bedeutendsten Kunstmetropolen — mit Galerien, Auktionshäusern, Stiftungen, Museen, Sammlerinnen und Sammlern sowie Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt. Kaum eine andere Materie verwebt so viele Rechtsgebiete wie das Kunstrecht: Zivil-, Urheber-, Steuer-, Erb-, Straf-, Verwaltungs- und internationales Recht treffen auf einen Markt, der von Vertrauen, Diskretion und Provenienz lebt.
SES Berlin berät seit Jahrzehnten die Akteure des Kunstmarkts — private Sammler, Galerien, Auktionshäuser, Künstlerinnen und Künstler, Nachlässe, Stiftungen, Museen und institutionelle Investoren. Wir verbinden präzise juristische Arbeit mit Sensibilität für die Eigenheiten des Kunstmarkts: von der Vertraulichkeit beim Erwerb über die Komplexität von Provenienzfragen bis zur emotionalen Dimension von Restitutionsfällen und Künstlernachlässen.
Unsere Beratung deckt den gesamten Lebenszyklus eines Kunstwerks ab: Kaufvertrags- und Konsignationsgestaltung, Provenienzforschung und Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, die Sorgfaltspflichten des Kulturgutschutzgesetzes, Echtheits- und Zuschreibungsstreitigkeiten, Künstler-Galerie- und Auktionsverträge, das Urheber- und Folgerecht der bildenden Kunst, die Versicherung von Kunst sowie die steuer-, stiftungs- und erbrechtlich optimierte Strukturierung von Sammlungen und Nachfolge.
Zugleich begleiten wir die aktuellen Umbrüche des Kunstmarkts — KI-generierte Werke und Text-und-Data-Mining nach § 44b UrhG, NFT- und Krypto-Kunst unter der MiCA-Verordnung, die sanktionsrechtlichen Beschränkungen im Handel mit russischen Sammlern, die Geldwäscheprävention nach dem GwG sowie die durch die Reform der Beratenden Kommission veränderte Dynamik bei Restitutionsverfahren. Als Notar beurkundet Carl-Friedrich Wendt Schenkungen, Stiftungsgeschäfte und Sammlungsübertragungen mit kunstrechtlichem Bezug — auf Wunsch in deutscher und englischer Sprache.
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