Presse- und Äußerungsrecht

Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:

In Berlin laufen die Fäden der deutschen Medienlandschaft zusammen: Politische Redaktionen, Verlage, Rundfunkanstalten, Plattformen, Newsletter-Anbieter, Podcaster und investigative Recherchenetzwerke arbeiten in einem hochregulierten und zugleich rasant beschleunigten Umfeld. Wer in diesem Spannungsfeld berichtet — oder zu Unrecht zum Gegenstand einer Berichterstattung wird —, braucht eine Kanzlei, die das Presserecht in seiner ganzen Tiefe beherrscht, die spezialisierten Pressekammern der aus der Praxis kennt und gleichzeitig die Geschwindigkeit der digitalen Öffentlichkeit beherrscht. SES Berlin steht seit jahrzehnten  für genau diese Verbindung aus Substanz und Tempo. Weil wir auf Vertrauen setzen.

Bei besonders komplexen Krisenfällen arbeiten wir eng mit der Reputationsagentur Schneider Ortmanns zusammen. Während SES Berlin die rechtliche Seite verantwortet — Unterlassung, Gegendarstellung, einstweilige Verfügung, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche —, übernimmt Schneider Ortmanns als Reputationsagentur die kommunikative Seite: Krisenkommunikation, Medienarbeit, Botschaftssteuerung und Reputationsaufbau. Diese Verzahnung von Recht und Kommunikation ist gerade in der digital beschleunigten Öffentlichkeit entscheidend, weil ein juristisch richtiger Schritt kommunikativ falsch wirken kann — und umgekehrt.

Alle Informationen zu unserem presserechtlichen Angebot finden Sie gebündelt auf unserer Themenseite presserecht.berlin — von der ersten Einschätzung über das Eilverfahren bis zur strategischen Krisenbegleitung. Aktuelle Entwicklungen, Urteilsbesprechungen und Praxishinweise veröffentlichen wir laufend im News-Bereich auf presserecht.berlin.

Recht und Reputation in der digitalen Öffentlichkeit

Die Presselandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. TikTok-Reels, Substack-Newsletter, YouTube-Investigativformate und KI-gestützte Newsroom-Tools verschieben die Aufmerksamkeits- und Meinungsbildungsstrukturen. „Fake News“, Deepfakes, Bot-Kampagnen und algorithmische Inhalteverbreitung erhöhen den Druck auf seriöse Berichterstattung — und das Risiko für Betroffene, die sich falschen Behauptungen, Schmähkritik oder unautorisierten Bildveröffentlichungen ausgesetzt sehen. Das Internet vergisst nichts: Was einmal viral geht, bleibt auffindbar. Umso wichtiger ist es, frühzeitig, präzise und mit der richtigen Strategie zu reagieren.

Das deutsche Presse- und Äußerungsrecht ist eine austarierte Balance zwischen den Grundrechten aus Art. 5 GG (Meinungs-, Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit) einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG andererseits. Im Detail ist es geprägt von den Landespressegesetzen, dem Medienstaatsvertrag, dem KUG, dem BGB, dem StGB sowie zunehmend vom Unionsrecht — insbesondere dem DSA, der DSGVO und der Anti-SLAPP-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1069).

Unsere Beratungsschwerpunkte im Presse- und Äußerungsrecht

In der presserechtlichen Praxis entscheidet Geschwindigkeit. Wir prüfen Berichterstattungen auf unwahre Tatsachenbehauptungen und unzulässige Verdachtsberichterstattung, formulieren Gegendarstellungen nach den Landespressegesetzen und setzen bei nachweislich falschen Tatsachen Berichtigung und Widerruf durch. Das prozessuale Kerninstrument ist die einstweilige Verfügung: Vor den spezialisierten Pressekammern der Landgerichte erwirken wir Unterlassungstitel regelmäßig innerhalb von kürzester Zeit. Umgekehrt verteidigen wir Medien gegen unberechtigte Verfügungsanträge und hinterlegen rechtzeitig Schutzschriften.

Wir gehen gegen unberechtigte Bildveröffentlichungen, gefälschte oder rufschädigende Online-Bewertungen und anonyme Diffamierungen vor, betreiben Notice-and-Action-Verfahren nach dem Digital Services Act und setzen Auskunftsansprüche nach § 21 DDG durch, um die Identität anonymer Verletzer zu ermitteln. Bei schweren Verletzungen setzen wir Geldentschädigungsansprüche durch, die in Einzelfällen sechsstellige Beträge erreichen.

Auf der publizistischen Seite beraten wir Verlage, Sender, Plattformen und digitale Medien präventiv: Pressecompliance, Newsroom-Schulungen zu Verdachtsberichterstattung, Recherche- und Quellenschutz sowie zur presserechtlichen Sorgfaltspflicht. Hinzu kommen presserechtliche Auskunftsansprüche gegen Behörden nach den Landespressegesetzen, dem IFG und dem UIG — auch im Eilverfahren, wenn die Aktualität der Berichterstattung gefährdet ist.

Für Personen des öffentlichen Lebens, Unternehmen und Politiker verbinden wir presserechtliche Arbeit mit Krisenkommunikation und Reputationsmanagement; die kommunikative Seite übernimmt unsere Kooperationspartnerin, die Reputationsagentur Schneider Ortmanns. Wo Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung erfüllt sind, stellen wir Strafanzeige und vertreten als Nebenklage- oder Privatklagevertreter. Ziel ist nicht die maximale, sondern die kluge Eskalation.

Presse- und Äußerungsrecht

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In Berlin laufen die Fäden der deutschen Medienlandschaft zusammen: Politische Redaktionen, Verlage, Rundfunkanstalten, Plattformen, Newsletter-Anbieter, Podcaster und investigative Recherchenetzwerke arbeiten in einem hochregulierten und zugleich rasant beschleunigten Umfeld. Wer in diesem Spannungsfeld berichtet — oder zu Unrecht zum Gegenstand einer Berichterstattung wird —, braucht eine Kanzlei, die das Presserecht in seiner ganzen Tiefe beherrscht, die spezialisierten Pressekammern der aus der Praxis kennt und gleichzeitig die Geschwindigkeit der digitalen Öffentlichkeit beherrscht. SES Berlin steht seit jahrzehnten  für genau diese Verbindung aus Substanz und Tempo. Weil wir auf Vertrauen setzen.

Bei besonders komplexen Krisenfällen arbeiten wir eng mit der Reputationsagentur Schneider Ortmanns zusammen. Während SES Berlin die rechtliche Seite verantwortet — Unterlassung, Gegendarstellung, einstweilige Verfügung, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche —, übernimmt Schneider Ortmanns als Reputationsagentur die kommunikative Seite: Krisenkommunikation, Medienarbeit, Botschaftssteuerung und Reputationsaufbau. Diese Verzahnung von Recht und Kommunikation ist gerade in der digital beschleunigten Öffentlichkeit entscheidend, weil ein juristisch richtiger Schritt kommunikativ falsch wirken kann — und umgekehrt.

Alle Informationen zu unserem presserechtlichen Angebot finden Sie gebündelt auf unserer Themenseite presserecht.berlin — von der ersten Einschätzung über das Eilverfahren bis zur strategischen Krisenbegleitung. Aktuelle Entwicklungen, Urteilsbesprechungen und Praxishinweise veröffentlichen wir laufend im News-Bereich auf presserecht.berlin.

Recht und Reputation in der digitalen Öffentlichkeit

Die Presselandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. TikTok-Reels, Substack-Newsletter, YouTube-Investigativformate und KI-gestützte Newsroom-Tools verschieben die Aufmerksamkeits- und Meinungsbildungsstrukturen. „Fake News“, Deepfakes, Bot-Kampagnen und algorithmische Inhalteverbreitung erhöhen den Druck auf seriöse Berichterstattung — und das Risiko für Betroffene, die sich falschen Behauptungen, Schmähkritik oder unautorisierten Bildveröffentlichungen ausgesetzt sehen. Das Internet vergisst nichts: Was einmal viral geht, bleibt auffindbar. Umso wichtiger ist es, frühzeitig, präzise und mit der richtigen Strategie zu reagieren.

Das deutsche Presse- und Äußerungsrecht ist eine austarierte Balance zwischen den Grundrechten aus Art. 5 GG (Meinungs-, Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit) einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG andererseits. Im Detail ist es geprägt von den Landespressegesetzen, dem Medienstaatsvertrag, dem KUG, dem BGB, dem StGB sowie zunehmend vom Unionsrecht — insbesondere dem DSA, der DSGVO und der Anti-SLAPP-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1069).

Unsere Beratungsschwerpunkte im Presse- und Äußerungsrecht

In der presserechtlichen Praxis entscheidet Geschwindigkeit. Wir prüfen Berichterstattungen auf unwahre Tatsachenbehauptungen und unzulässige Verdachtsberichterstattung, formulieren Gegendarstellungen nach den Landespressegesetzen und setzen bei nachweislich falschen Tatsachen Berichtigung und Widerruf durch. Das prozessuale Kerninstrument ist die einstweilige Verfügung: Vor den spezialisierten Pressekammern der Landgerichte erwirken wir Unterlassungstitel regelmäßig innerhalb von kürzester Zeit. Umgekehrt verteidigen wir Medien gegen unberechtigte Verfügungsanträge und hinterlegen rechtzeitig Schutzschriften.

Wir gehen gegen unberechtigte Bildveröffentlichungen, gefälschte oder rufschädigende Online-Bewertungen und anonyme Diffamierungen vor, betreiben Notice-and-Action-Verfahren nach dem Digital Services Act und setzen Auskunftsansprüche nach § 21 DDG durch, um die Identität anonymer Verletzer zu ermitteln. Bei schweren Verletzungen setzen wir Geldentschädigungsansprüche durch, die in Einzelfällen sechsstellige Beträge erreichen.

Auf der publizistischen Seite beraten wir Verlage, Sender, Plattformen und digitale Medien präventiv: Pressecompliance, Newsroom-Schulungen zu Verdachtsberichterstattung, Recherche- und Quellenschutz sowie zur presserechtlichen Sorgfaltspflicht. Hinzu kommen presserechtliche Auskunftsansprüche gegen Behörden nach den Landespressegesetzen, dem IFG und dem UIG — auch im Eilverfahren, wenn die Aktualität der Berichterstattung gefährdet ist.

Für Personen des öffentlichen Lebens, Unternehmen und Politiker verbinden wir presserechtliche Arbeit mit Krisenkommunikation und Reputationsmanagement; die kommunikative Seite übernimmt unsere Kooperationspartnerin, die Reputationsagentur Schneider Ortmanns. Wo Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung erfüllt sind, stellen wir Strafanzeige und vertreten als Nebenklage- oder Privatklagevertreter. Ziel ist nicht die maximale, sondern die kluge Eskalation.