Bekanntlich können Widerrufsbelehrungen in Immobiliardarlehensverträgen, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind, mit der Folge fehlerhaft sein, dass auch heute noch ein Widerruf dieser Verträge für den Verbraucher in Betracht kommen kann. Auf diese Weise können Verbraucher in den Genuss der derzeit niedrigen Zinsen für Immobiliardarlehensverträge kommen. Dies kann sogar für solche Verträge nutzbar gemacht werden, die bereits vollständig erfüllt sind....
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