Bereits mit Urteil vom 13. Mai 2014 (C-131/12) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein allgemeines Recht auf „Vergessen-Werden“ in Bezug auf Einträge und Verlinkung in Suchmaschinen bestätigt. Demnach müssen Betreiber einer Suchmaschine, wie zum Beispiel Google, Löschungsanträge zu bestimmten Links annehmen, diese überprüfen und sofern die hinter dem Link stehenden Inhalte diskedierend beziehungsweise unrichtig sind oder aber die Privatperson namentlich erscheinen lassen, den betreffenden...
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